Rechtsberatung
Der Rechtsdienst des Schweizer Tierschutz STS verfügt über eigene,
qualifizierte Juristen, die Ihnen kompetent Auskunft zu Tierschutzfragen geben
und Sie auch in sämtlichen Nachlassangelegenheiten beraten.
Sind Sie unsicher, ob ein Verhalten tierschutzwidrig ist, wissen Sie nicht, wo
und wie Sie eine Anzeige wegen Tierschutzwidrigkeiten einreichen können oder
benötigen Sie Unterstützung bei der Vorsorge für Ihre eigenen Tiere oder der
Tiere im allgemeinen (Nachlassberatung), wenden Sie sich an uns.
Seit dem 1. Januar 2015 verfügt der Schweizer Tierschutz STS über eine
spezifische Fachstelle «Tierschutzkontrollen», welche in Ergänzung zur
Inspektorentätigkeit seiner Sektionen Klagen über tierschutzwidrige Haltungen
und Tiermisshandlungen bearbeitet. Der Schweizer Tierschutz STS nimmt Klagen
über alle Tierarten aus der ganzen Schweiz entgegen. Meldungen von
Tierschutzwidrigkeiten können Sie auch bei einer der STS-Sektionen einreichen.
Sie sind vor Ort, stehen in engem Kontakt mit den örtlich zuständigen
Vollzugsbehörden und können somit rasch einschreiten, sofern dies erforderlich
wird.
Unsere Beratung im Tierschutzbereich ist kostenlos. In anderen Rechtsbereichen
bieten wir aus Rücksicht auf unsere Spendengelder keine Beratungen an, auch wenn
Tiere mit im Spiel sind (z.B. Scheidungsrecht, Mietrecht, Nachbarschaftsrecht).
Unsere Nachlassberatung steht all jenen unentgeltlich zur Verfügung, die ein
spezielles Problem bei der Vorsorge für ihre eigenen Tiere haben oder die über
ihren Tod hinaus den Tierschutz unterstützen möchten. Wir können Sie dabei in
allen Nachlassfragen kompetent beraten.